Sängerbund Badisch Franken
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Versicherungen
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Versicherungen

Mitglieder im Badischen Chorverband erhalten automatisch folgende Versicherungen: 
• Vereinshaftpflichtversicherung (Partner: ARAG, Gruppenvertrag Deutscher Chorverband, Basisschutz)
• Rechtsschutzversicherung (Partner: ARAG, Gruppenvertrag Deutscher Chorverband, Basisschutz)
• Veranstalterhaftpflichtversicherung (Partner: BGV/ Badische Versicherungen)
Die Beiträge hierfür sind in den Mitgliedsbeiträgen enthalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit über den Badischen Chorverband und die BGV eine extra Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen. Für Fragen steht Ihnen Frau Möller gerne telefonisch zur Verfügung, 0721-84086520.

Versicherungswechsel: Ab Januar 2020 gilt der "Rundumschutz" über die ARAG. Für jedes Mitglied erhöht sich der Beitrag um 0,36 € je aktiven Singenden:
Übersicht Rundumschutz ARAG
Vortrag ARAG Badische Chortage
Artikel Baden vokal "Erweiterung des Versicherungsschutzes"

Vereinshaftpflichtversicherung

Was ist versichert? Schützt den Verein und die versicherten Personen von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts. Zum Beispiel: Im für das Konzert gemieteten Saal wird der Vorhang beschädigt, der Verursacher kann nicht zugeordnet werden.


Rechtschutzversicherung

Was ist versichert? Bei Rechtsstreitigkeiten wird der Verein vertreten und unter bestimmten Voraussetzungen werden die entstehenden Kosten übernommen. Zum Beispiel: Nach der Kündigung des Chorleiters, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. 

Detaillierte Informationen zu der Vereinshaftpflicht- und Rechtschutzversicherung können Sie hier herunterladen: Informationen zu der Rechtschutz- und Haftpflichtversicherung 

Im Schadensfall füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden es an den Badischen Chorverband e.V., z.Hd. Frau Möller, Gartenstr. 56a, 76133 Karlsruhe, E-Mail: lena.moeller@bcvonline.de

Formular: Schadensmeldung Vereinshaftpflichtversicherung

 

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Was ist versichert? Veranstaltungen, die über den satzungsgemäßen Vereinsbetrieb hinausgehen, sowie öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter. Zum Beispiel: Gäste kommen auf dem Straßenfest durch verdorbene Speisen zu Schaden oder beim Aufbau wird die Brille eines Sängers beschädigt. Kraftfahrzeuge sind jedoch ausgeschlossen. Auf Anfrage, senden wir Ihnen gerne eine Versicherungsschutzbestätigung zu. 


Gruppen-Unfallversicherung

Die Gruppen-Unfallversicherung ist nicht im BCV-Mitgliedsbeitrag enthalten und kann gesondert abgeschlossen werden. Was ist versichert? Versicherte Personen erhalten bei einem körperlichen Unfall Leistungen, die die wirtschaftlichen Folgen verbessern sollen. Zum Beispiel: Eine Sängerin stürzt auf dem Weg zur Bühne so schwer, dass sie einige Tage im Krankenhaus behandelt werden muss. Für diese Zeit erhält sie Krankenhaustagegeld.

Bitte melden Sie sich in der Geschäftsstelle, wenn Sie die Versicherung abschließen möchten. Die Prämie beträgt zurzeit pauschal 2,50€/ pro Verein + 0,31€/ je aktives Mitglied im Jahr. Die Beitrittserklärung können Sie hier aufrufen: Beitrittserkläung UV. Grundlage für die jährliche Berechnung sind die in der Onlinebestandserhebung gemeldeten Zahlen. Der Einzug erfolgt jeweils im Herbst.

Detaillierte Informationen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung und Gruppen-Unfallversicherung können Sie hier herunterladen:
   Informationen zu der Veranstalterhaftpflicht und der Unfallversicherung

Merkblatt UV

Im Schadensfall füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden es an den Badischen Chorverband e.V., z.Hd. Frau Möller, Gartenstr. 56a, 76133 Karlsruhe, E-Mail: lena.moeller@bcvonline.de

Formular: Schadensmeldung Veranstalterhaftpflichtversicherung
Formular: Schadensmeldung Unfallversicherung

Projektsängerinnen und - sänger können direkt bei der BGV/ Badische Versicherungen für einen festgelegten Zeitraum, im Rahmen der Unfallversicherung, versichert werden. Die Prämie beträgt aktuell 2 € / Erwachsenen und 0,70€ / Kind oder Jugendlicher.

Weiter können Versicherungen für z.B. das Vereinsheim, Inventar oder Reisen nötig sein. Unser Partner die BGV/ Badische Versicherungen berät Sie hier gerne. Die Kontaktdaten erhalten Sie in der Geschäftsstelle.